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Das Finanzgericht in Berlin wurde
Ende 2006 geschlossen
Zum Nachteil der Berliner Bürger
wurde das Berliner Finanzgericht nach Cottbus verlegt. Der Forderung
von Cicero, das öffentliche Wohl soll das oberste Gesetz sein, stehen
manche Berliner Politiker anscheinend verständnislos gegenüber.
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Bleibt das gemeinsame
Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus funktionsfähig?
Der Landesvorsitzende des dbb berlin,
Joachim Jetschmann, sieht die Funktionsfähigkeit des gemeinsamen
Finanzgerichts der Länder Berlin und Brandenburg in Cottbus durch die
bisher nicht erfolgte Neuwahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen
für die Wahlperiode vom 1. April 2007 bis 31. März 2011 gefährdet.
Nachdem noch der Präsident des Finanzgerichts Berlin am 21. Juli 2006 den
dbb berlin um Vorschläge zur Wahl der ehrenamtliche Richterinnen und
Richter aus Berlin gebeten hatte, erfolgte die Benennung einer Reihe von
Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin für diese Wahl.
Trotz ständiger Nachfrage bei der zuständigen Richterin des Finanzgerichts
in Cottbus ist nicht feststellbar, ob nach der Fusionierung der
Finanzgerichte Berlin und Brandenburg am 1. Januar 2007 zu einem
gemeinsamen Fachobergericht ordnungsgemäß die ehrenamtlichen Richter bzw.
Richterinnen für die neue Wahlperiode gewählt sind oder noch gewählt
werden müssen.
Der Landesvorsitzende des dbb, Joachim Jetschmann, fordert die Berliner
Senatorin für Justiz auf, die Wahlvorgänge schnellstens zu überprüfen, um
Klarheit über die Berücksichtigung von Berlinerinnen und Berlinern bei den
Wahlen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und über die weitere
Funktionsfähigkeit des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg zu schaffen.
Quelle:
dbb beamtenbund und tarifunion berlin
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