Quelle: Berliner Zeitung
Fusion der Gerichte droht zu scheitern
Abgeordnetenhaus entscheidet am 26. August 19.08.2004
Lokales - Seite 19 Christine Richter
Die Fusion der Obergerichte von Berlin und Brandenburg droht zu
scheitern. Das Abgeordnetenhaus soll am nächsten Donnerstag darüber
entscheiden, doch CDU und FDP lehnen die Verlagerung des
Finanzgerichts nach Cottbus ab. Die Union will dem Staatsvertrag nur
zustimmen, wenn festgelegt wird, dass das Finanzgericht regelmäßig in
Berlin tagt. "Die Situation ist sehr kompliziert", sagt der
CDU-Rechtsexperte Andreas Gram.
Die Regierungen von Berlin und Brandenburg haben sich, wie
berichtet, Ende April auf die Fusion der Gerichte verständigt. Demnach
sollen am 1. Juli 2005 in Berlin das gemeinsame Oberverwaltungsgericht
und in Potsdam das Sozialgericht ihre Tätigkeit aufnehmen. Das
Finanzgericht in Cottbus und das Arbeitsgericht in Berlin sollen am 1.
Januar 2007 folgen. Der brandenburgische Landtag stimmte dem
Staatsvertrag im Juni mit knapper Mehrheit zu. Die PDS in Brandenburg
lehnte den Vertrag ab, die CDU votierte dafür, zumal die
brandenburgische Justizministerin Barbara Richstein (CDU) den Vertrag
mit Berlins Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) ausgehandelt hatte.
Doch in Berlin ist die Situation anders: SPD und PDS wollen die Gerichte wie vorgesehen verlagern, die CDU ist strikt gegen die Ansiedlung des Finanzgerichts in Cottbus. "Das Finanzgericht ist kein Obergericht, sondern ein Eingangsgericht", sagt der CDU-Abgeordnete Michael Braun. Man könne den Betroffenen nicht zumuten, nach Cottbus zu fahren. Die CDU fordert deshalb, dass verbindlich festgelegt wird, dass Verhandlungen regelmäßig in Berlin stattfinden. So können eine Außenstelle eingerichtet, Gerichtstage in Berlin festgesetzt werden. Wie diese Verbindlichkeit geregelt werden soll, konnte Braun nicht sagen. Der Staatsvertrag kann, da er vom brandenburgischen Parlament schon beschlossen wurde, nämlich nicht mehr verändert werden. Außerdem kann man den Richtern nicht vorschreiben, dass sie in Berlin verhandeln müssen.
Verstoß gegen Verfassung?
Die FDP will den Staatsvertrag wegen der Ansiedlung des
Finanzgerichts in Cottbus ebenfalls ablehnen. "Das ist nicht
bürgerfreundlich", sagt der Fraktionschef Martin Lindner. Auch die
Grünen sind mit diesem Teil des Staatsvertrages unglücklich, wollen
aber zustimmen, wenn zugesichert wird, dass das Finanzgericht auch in
Berlin verhandeln wird. "Uns genügt auch eine mündliche Zusage der
Justizverwaltung", sagt der Grünen-Fraktionsvorsitzende Volker
Ratzmann. Umstritten ist die Fusion der Obergerichte in der CDU-Fraktion aber auch, weil der Berliner Jurist Christian Pestalozza erklärt hatte, der Vertrag sei verfassungswidrig. Das Berliner Verfassungsgericht hatte dem Senat im Oktober 2003 auferlegt, keine Ausgaben mehr zu tätigen, zu denen Berlin nicht verpflichtet sei. Die Gerichtsfusion sei ein solches freiwilliges Vorhaben, das Mehrkosten verursachen werde, so Pestalozza. Die CDU nimmt den Hinweis ernst, auch wenn der wissenschaftliche Parlamentsdienst in einem Gutachten dieser Einschätzung jetzt widerspricht.
Quelle: Berliner Zeitung Impressum: Dieses Weblog ist ein
publizistisches Angebot von:
|