Das Finanzgericht in Berlin wurde Ende 2006 geschlossen

Zum Nachteil der Berliner Bürger wurde das Berliner Finanzgericht nach Cottbus verlegt. Der Forderung von Cicero, das öffentliche Wohl soll das oberste Gesetz sein, stehen manche Berliner Politiker anscheinend verständnislos gegenüber.
 

 

 

Quelle: Berliner Zeitung

 

Fusion der Gerichte droht zu scheitern
 

Abgeordnetenhaus entscheidet am 26. August
 

19.08.2004

 

Lokales - Seite 19

Christine Richter

Die Fusion der Obergerichte von Berlin und Brandenburg droht zu scheitern. Das Abgeordnetenhaus soll am nächsten Donnerstag darüber entscheiden, doch CDU und FDP lehnen die Verlagerung des Finanzgerichts nach Cottbus ab. Die Union will dem Staatsvertrag nur zustimmen, wenn festgelegt wird, dass das Finanzgericht regelmäßig in Berlin tagt. "Die Situation ist sehr kompliziert", sagt der CDU-Rechtsexperte Andreas Gram.
 

Die Regierungen von Berlin und Brandenburg haben sich, wie berichtet, Ende April auf die Fusion der Gerichte verständigt. Demnach sollen am 1. Juli 2005 in Berlin das gemeinsame Oberverwaltungsgericht und in Potsdam das Sozialgericht ihre Tätigkeit aufnehmen. Das Finanzgericht in Cottbus und das Arbeitsgericht in Berlin sollen am 1. Januar 2007 folgen. Der brandenburgische Landtag stimmte dem Staatsvertrag im Juni mit knapper Mehrheit zu. Die PDS in Brandenburg lehnte den Vertrag ab, die CDU votierte dafür, zumal die brandenburgische Justizministerin Barbara Richstein (CDU) den Vertrag mit Berlins Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) ausgehandelt hatte.
 

Doch in Berlin ist die Situation anders: SPD und PDS wollen die Gerichte wie vorgesehen verlagern, die CDU ist strikt gegen die Ansiedlung des Finanzgerichts in Cottbus. "Das Finanzgericht ist kein Obergericht, sondern ein Eingangsgericht", sagt der CDU-Abgeordnete Michael Braun. Man könne den Betroffenen nicht zumuten, nach Cottbus zu fahren. Die CDU fordert deshalb, dass verbindlich festgelegt wird, dass Verhandlungen regelmäßig in Berlin stattfinden. So können eine Außenstelle eingerichtet, Gerichtstage in Berlin festgesetzt werden. Wie diese Verbindlichkeit geregelt werden soll, konnte Braun nicht sagen. Der Staatsvertrag kann, da er vom brandenburgischen Parlament schon beschlossen wurde, nämlich nicht mehr verändert werden. Außerdem kann man den Richtern nicht vorschreiben, dass sie in Berlin verhandeln müssen.

Verstoß gegen Verfassung?
 

Die FDP will den Staatsvertrag wegen der Ansiedlung des Finanzgerichts in Cottbus ebenfalls ablehnen. "Das ist nicht bürgerfreundlich", sagt der Fraktionschef Martin Lindner. Auch die Grünen sind mit diesem Teil des Staatsvertrages unglücklich, wollen aber zustimmen, wenn zugesichert wird, dass das Finanzgericht auch in Berlin verhandeln wird. "Uns genügt auch eine mündliche Zusage der Justizverwaltung", sagt der Grünen-Fraktionsvorsitzende Volker Ratzmann.
 

Umstritten ist die Fusion der Obergerichte in der CDU-Fraktion aber auch, weil der Berliner Jurist Christian Pestalozza erklärt hatte, der Vertrag sei verfassungswidrig. Das Berliner Verfassungsgericht hatte dem Senat im Oktober 2003 auferlegt, keine Ausgaben mehr zu tätigen, zu denen Berlin nicht verpflichtet sei. Die Gerichtsfusion sei ein solches freiwilliges Vorhaben, das Mehrkosten verursachen werde, so Pestalozza. Die CDU nimmt den Hinweis ernst, auch wenn der wissenschaftliche Parlamentsdienst in einem Gutachten dieser Einschätzung jetzt widerspricht.

 

Quelle: Berliner Zeitung

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