Sehr geehrter Herr Freitag!
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Mai 2006, in dem Sie
mich zur Wiederwahl zum ehrenamtlichen Richter am Finanzgericht
Berlin-Brandenburg vorschlagen wollen.
Nach reiflicher Überlegung, und ich habe es mir nicht
leicht gemacht, werde ich mich nicht mehr zur Wiederwahl stellen.
Für die Amtsperiode bis 31. März 2007 stehe ich
selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.
Ich möchte Ihnen meine Entscheidung auch gerne Begründen.
Über die politischen Hintergründe, die zur Errichtung
gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg für das
Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgericht ausschlaggebend waren, möchte
ich nicht näher eingehen.
Tatsache ist, dass es eine politische Entscheidung gab, das
Finanzgericht Berlin mit dem Finanzgericht Brandenburg zum Finanzgericht
Berlin-Brandenburg fusionieren zu lassen, mit Sitz in Cottbus.
Alle Berliner Bürger, die das Finanzgericht ab 2007
anrufen, werden dann gezwungen sein, bis nach Cottbus zu fahren.
In Zukunft wird in vielen Fällen der Streitwert einen Gang
nach Cottbus aus wirtschaftlichen Überlegungen scheitern lassen, und das
Rechtsempfinden vieler Bürger bleibt dann auf der Strecke.
Ich finde, dass diese politische Entscheidung eindeutig
gegen die Berliner Bürger gerichtet ist und dass ich diese Entscheidung
als ehrenamtlicher Richter nicht unterstützen und nicht mittragen werde.
Auch die Aussage der Justizsenatorin Schubert vor dem
Senatsausschuss, in Berlin für das Finanzgericht Verhandlungsräume zur
Verfügung zu stellen, wurde in keiner Weise substantiiert und ist für
mich nur als Lippenbekenntnis zu werten.
Ebenso ist es für mich als juristischer Laie eindeutig ersichtlich, dass
der gesetzlich garantierte Rechtsschutz des Bürgers zu dessen Nachteil
verbogen wurde, um bestimmte politische Ziele durchsetzen zu können.
Auch die teilweise akademisch geführte Befragung im
Senatausschuss befasste sich mit den Interessen des Bürgers nur
rudimentär, die größte Befürchtung der Politiker war nur, ob der
Fusionsvertrag der Gerichte grundgesetzkonform ist und Bestand haben
wird.
Das Auftreten des Präsidenten des Finanzgerichts Cottbus in diesem
Ausschuss ist für mich inakzeptabel. Er hat in unangemessener Weise
versucht, die Bürger Berlins und Brandenburgs gegeneinander auszuspielen
und hat den Politikern, die leise Opposition wagten, Besitzstandsdenken
vorgeworfen.
Auch dies ist für mich mit ein weiterer Grund, nicht als
ehrenamtlicher Richter nach Cottbus zu gehen.
Ich bin nun seit 1991 ehrenamtlicher Richter am
Finanzgericht Berlin und habe jahrelang im XXX Senat, den Herr XXX als
vorsitzender Richter geleitet hatte, mitarbeiten dürfen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich bei Herr XXX und bei
allen anderen Kollegen für die sehr gute und angenehme Zusammenarbeit
recht herzlich bedanken, fühlte man sich als ehrenamtlicher Richter doch
voll im Senat integriert.
Ebenfalls fand ich die Leistung der vortragenden Richter immer
hervorragend. Die manchmal stattfindenden fachlichen Streitgespräche
zwischen den Berufsrichtern im Richterzimmer waren für mich immer ein
Ausdruck
engagierter Rechtsfindung.
Ebenso, und das war auch immer mein Bestreben, wurde immer versucht,
wenn das Gesetz und der Vorgang es erlaubten, im Streit zwischen dem
Finanzamt und dem Bürger im Interesse des Bürgers zu vermitteln.
Für meine
Entscheidung bitte ich Sie Herr Präsident Freitag um Ihr Verständnis
und wünsche Ihnen und Ihren Kollegen alles Gute.
Mit freundlichen
Grüßen