Das Finanzgericht in Berlin wurde Ende 2006 geschlossen

Zum Nachteil der Berliner Bürger wurde das Berliner Finanzgericht nach Cottbus verlegt. Der Forderung von Cicero, das öffentliche Wohl soll das oberste Gesetz sein, stehen manche Berliner Politiker anscheinend verständnislos gegenüber.
 

 

 

Klageverfahren/Verfassungsbeschwerde

 

Finanzgerichte Berlin in Cottbus
 

Aufruf!

 

Das Berliner Finanzgericht wurde zum 31.12.2006 in Berlin geschlossen und befindet sich nun, nach der Gerichtsfusion der beiden Finanzgerichte Berlin und Brandenburg zum gemeinsamen Finanzgericht Berlin-Brandenburg, in Cottbus.

Dies geschah zum Nachteil der Berliner Bürger, das Gemeinwohlinteresse und den  staatlich garantierten Rechtsschutz kann der Bürger nicht mehr erkennen.

 

Viele Versuche, diese Fusion zu verhindern, bzw. einen für Berliner Bürger günstigeren Standort durchzusetzen scheiterte an der Politik.

 

Die letzte Möglichkeit eine Veränderung herbeizuführen wäre eine Verfassungsbeschwerde, diese kann jedoch nur über den unten beschriebenen Weg erreicht werden.

 

Deshalb suchen wir Bürger, die die gleichen Interessen verfolgen und mit der Benachteiligung durch die Politik, die sich aus der Sitzverlegung des Berliner Finanzgerichts nach Cottbus für den  Berliner Steuerzahler ergibt, nicht einverstanden sind.

Folgende steuerrechtlichen Vorraussetzungen sind notwendig:

 

Klageverfahren, das gegen ein Berliner Finanzamt gerichtet ist und möglichst vor dem 1.Januar 2007 anhängig war.

 

a)     Kläger sollte ein Bürger oder eine Gesellschaft aus Berlin sein.

b)     der Rechtsstreit sollte steuerrechtlich interessant sein.

c)     die Klage muß vor dem FG Berlin-Brandenburg erfolglos bleiben.

d)     es muß beabsichtigt sein, Revision -falls zugelassen- oder Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, und zwar gegen ein nach dem 1.Januar 2007 ergangenes Urteil des FG Berlin-Brandenburg.

1)     es könnte unter diesem Gesichtspunkt auch ein bereits beim BFA anhängiges oder demnächst anhängig werdendes Verfahren sein.

               e) es muß ein Interesse bestehen, hilfsweise verfassungsrechtliche
                   Bedenken geltend zu machen und zwar die Gerichtsfusion betreffend.
                   Stichwort: gesetzliche Richter, 3FGO, Gemeinwohlinteresse,
                   Staatlich garantierter Rechtsschutz

 

 

Interessierte nehmen bitte Kontakt auf über: berliner.fg@googlemail.com
KHP

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