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Das Finanzgericht in Berlin wurde
Ende 2006 geschlossen
Zum Nachteil der Berliner Bürger
wurde das Berliner Finanzgericht nach Cottbus verlegt. Der Forderung
von Cicero, das öffentliche Wohl soll das oberste Gesetz sein, stehen
manche Berliner Politiker anscheinend verständnislos gegenüber.
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Quelle: Senatsverwaltung für Justiz Berlin
Abgeordnetenhaus beschließt die Errichtung von
gemeinsamen Fachobergerichten: Ein Meilenstein für die Region
Berlin/Brandenburg
Berlin, den 26.08.2004
Pressemitteilung 46/2004
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat heute einstimmig die Errichtung von
vier gemeinsamen Fachobergerichten der Länder Berlin und Brandenburg
beschlossen. Damit gehen beide Länder gemeinsam einen wichtigen Schritt in
Richtung Fusion. Die Zusammenlegung von vier Obergerichten ist in
Deutschland bisher ohne Beispiel und wird die Rechtssprechung im
Wirtschaftsraum Berlin/Brandenburg vereinheitlichen. Damit werden auch die
Rahmenbedingungen für Investitionen verbessert. Gemeinsame Strukturen
werden nicht nur dazu führen, dass das Zusammengehörigkeitsgefühl der
Berlinerinnen und Berliner und Brandenburgerinnen und Brandenburger weiter
wächst, sondern auch langfristig Einsparungen durch Synergieeffekte
bringen. Nachdem bereits erfolgreich vereinbarten Ausbildungs- und
Prüfungsverbund für Juristinnen und Juristen und dem gemeinsamen
Justizprüfungsamt ab 2005 werden die gemeinsamen Obergerichte beide Länder
im Justizbereich noch weiter zusammenwachsen lassen. Die Berliner und
Brandenburger Rechtsanwaltskammern und der Präsident der IHK Berlin
begrüßen die Zusammenlegung ebenfalls ausdrücklich.
Justizsenatorin Karin Schubert:
„Ich bin froh, dass trotz anfänglicher Widerstände eine für alle
Beteiligten tragfähige Lösung gefunden wurde, indem Gerichtsverhandlungen
auch in dem jeweils anderen Land abgehalten werden können. Hierfür werden
zur Zeit alle Voraussetzungen in einer Verwaltungsvereinbarung
geschaffen.“
Die vier gemeinsamen Fachobergerichte werden die höchsten Gerichte sein,
die es in dem jeweiligen Gerichtszweig in Berlin und Brandenburg gibt. Sie
haben überwiegend zweitinstanzliche, zum Teil aber auch erstinstanzliche
Funktion. Das Finanzgericht ist oberstes Landesgericht und zugleich
Eingangsgericht, das bedeutet, ihm ist im Gegensatz zu den anderen
Fachobergerichten kein erstinstanzliches Gericht untergeordnet. Das
Finanzgericht ist unter anderem zuständig für Klagen gegen Finanzbehörden
in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten.
Das gemeinsame Oberverwaltungsgericht und das Landesarbeitsgericht werden
ihren Standort in Berlin haben, während das Finanzgericht in Cottbus und
das Landessozialgericht in Potsdam angesiedelt sein werden. Das gemeinsame
Oberverwaltungsgericht wird in einem historischen Gerichtsgebäude in der
Hardenbergstrasse in Berlin untergebracht werden, wo bereits früher die
Verwaltungsgerichtsbarkeit – zuletzt sogar das Bundesverwaltungsgericht -
ansässig war. Hiermit wird an eine bedeutende Tradition angeknüpft. Die
Ansiedlung des gemeinsamen Finanzgerichtes in Cottbus trägt dem Umstand
Rechnung, dass bei der Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg
auch der äußere Entwicklungsraum des Landes Brandenburg berücksichtigt
werden muss; das angestrebte Zusammenwachsen beider Länder kann nur
gelingen, wenn der äußere Entwicklungsraum dabei nicht abgekoppelt,
sondern gestärkt wird.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat seinen Sitz in der Kirchstrasse und
soll noch im nächsten Jahr in die Hardenbergstrasse umziehen. Zur Zeit
sind dort 21 Richter und 32 sonstige Mitarbeiter mit ca 2.270 jährlich
eingehenden Verfahren beschäftigt. Das Oberverwaltungsgericht für das Land
Brandenburg hat seinen Sitz in Frankfurt (Oder). Dort sind 18 Richter und
22 sonstige Mitarbeiter mit Eingängen von etwa 1.500 Verfahren pro Jahr
beschäftigt.
Das Landessozialgericht Berlin mit 33 Richtern und 45 Mitarbeitern
befindet sich in der Invalidenstraße und soll nach Potsdam umziehen, wo
das Landessozialgericht für das Land Brandenburg mit zurzeit 14 Richtern
und 22 Mitarbeitern seinen Sitz hat. Im letzten Jahr gingen dort ca. 2.240
Berliner und etwa 1.040 Brandenburger Verfahren zur Entscheidung ein.
Am Finanzgericht Berlin sind zurzeit 31 Richter und 35 Mitarbeiter
beschäftigt. Es wird zum 1. Januar 2007 von der Schönstedtstraße nach
Cottbus umziehen, wo das Finanzgericht des Landes Brandenburg bereits
seinen Sitz hat. Dort sind 19 Richter und 20 Mitarbeiter tätig. Im Jahr
2003 gingen in Brandenburg 2.715 Verfahren und in Berlin etwa 5.240
Verfahren beim Finanzgericht ein.
Das Landesarbeitsgericht Berlin ist am Magdeburger Platz angesiedelt und
wird dort auch bleiben. Zur Zeit sind dort 19 Richter und 30 sonstige
Mitarbeiter beschäftigt. Im Landesarbeitsgericht Brandenburg in Potsdam
sind derzeit 8 Richter und 17 Mitarbeiter beschäftigt. Im Jahr 2003 sind
in Berlin 2.780 Verfahren und in Brandenburg etwa 900 Verfahren
eingegangen.
Quelle: Senatsverwaltung für Justiz Berlin
http://www.berlin.de/sen/justiz/presse/archiv/20040826.21995.html
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