Das Finanzgericht in Berlin wurde Ende 2006 geschlossen

Zum Nachteil der Berliner Bürger wurde das Berliner Finanzgericht nach Cottbus verlegt. Der Forderung von Cicero, das öffentliche Wohl soll das oberste Gesetz sein, stehen manche Berliner Politiker anscheinend verständnislos gegenüber.
 

 

 

Quelle: Senatsverwaltung für Justiz Berlin

 

Abgeordnetenhaus beschließt die Errichtung von gemeinsamen Fachobergerichten: Ein Meilenstein für die Region Berlin/Brandenburg



Berlin, den 26.08.2004

Pressemitteilung 46/2004


Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat heute einstimmig die Errichtung von vier gemeinsamen Fachobergerichten der Länder Berlin und Brandenburg beschlossen. Damit gehen beide Länder gemeinsam einen wichtigen Schritt in Richtung Fusion. Die Zusammenlegung von vier Obergerichten ist in Deutschland bisher ohne Beispiel und wird die Rechtssprechung im Wirtschaftsraum Berlin/Brandenburg vereinheitlichen. Damit werden auch die Rahmenbedingungen für Investitionen verbessert. Gemeinsame Strukturen werden nicht nur dazu führen, dass das Zusammengehörigkeitsgefühl der Berlinerinnen und Berliner und Brandenburgerinnen und Brandenburger weiter wächst, sondern auch langfristig Einsparungen durch Synergieeffekte bringen. Nachdem bereits erfolgreich vereinbarten Ausbildungs- und Prüfungsverbund für Juristinnen und Juristen und dem gemeinsamen Justizprüfungsamt ab 2005 werden die gemeinsamen Obergerichte beide Länder im Justizbereich noch weiter zusammenwachsen lassen. Die Berliner und Brandenburger Rechtsanwaltskammern und der Präsident der IHK Berlin begrüßen die Zusammenlegung ebenfalls ausdrücklich.


Justizsenatorin Karin Schubert:
„Ich bin froh, dass trotz anfänglicher Widerstände eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung gefunden wurde, indem Gerichtsverhandlungen auch in dem jeweils anderen Land abgehalten werden können. Hierfür werden zur Zeit alle Voraussetzungen in einer Verwaltungsvereinbarung geschaffen.“


Die vier gemeinsamen Fachobergerichte werden die höchsten Gerichte sein, die es in dem jeweiligen Gerichtszweig in Berlin und Brandenburg gibt. Sie haben überwiegend zweitinstanzliche, zum Teil aber auch erstinstanzliche Funktion. Das Finanzgericht ist oberstes Landesgericht und zugleich Eingangsgericht, das bedeutet, ihm ist im Gegensatz zu den anderen Fachobergerichten kein erstinstanzliches Gericht untergeordnet. Das Finanzgericht ist unter anderem zuständig für Klagen gegen Finanzbehörden in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten.


Das gemeinsame Oberverwaltungsgericht und das Landesarbeitsgericht werden ihren Standort in Berlin haben, während das Finanzgericht in Cottbus und das Landessozialgericht in Potsdam angesiedelt sein werden. Das gemeinsame Oberverwaltungsgericht wird in einem historischen Gerichtsgebäude in der Hardenbergstrasse in Berlin untergebracht werden, wo bereits früher die Verwaltungsgerichtsbarkeit – zuletzt sogar das Bundesverwaltungsgericht - ansässig war. Hiermit wird an eine bedeutende Tradition angeknüpft. Die Ansiedlung des gemeinsamen Finanzgerichtes in Cottbus trägt dem Umstand Rechnung, dass bei der Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg auch der äußere Entwicklungsraum des Landes Brandenburg berücksichtigt werden muss; das angestrebte Zusammenwachsen beider Länder kann nur gelingen, wenn der äußere Entwicklungsraum dabei nicht abgekoppelt, sondern gestärkt wird.


Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat seinen Sitz in der Kirchstrasse und soll noch im nächsten Jahr in die Hardenbergstrasse umziehen. Zur Zeit sind dort 21 Richter und 32 sonstige Mitarbeiter mit ca 2.270 jährlich eingehenden Verfahren beschäftigt. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg hat seinen Sitz in Frankfurt (Oder). Dort sind 18 Richter und 22 sonstige Mitarbeiter mit Eingängen von etwa 1.500 Verfahren pro Jahr beschäftigt.


Das Landessozialgericht Berlin mit 33 Richtern und 45 Mitarbeitern befindet sich in der Invalidenstraße und soll nach Potsdam umziehen, wo das Landessozialgericht für das Land Brandenburg mit zurzeit 14 Richtern und 22 Mitarbeitern seinen Sitz hat. Im letzten Jahr gingen dort ca. 2.240 Berliner und etwa 1.040 Brandenburger Verfahren zur Entscheidung ein.


Am Finanzgericht Berlin sind zurzeit 31 Richter und 35 Mitarbeiter beschäftigt. Es wird zum 1. Januar 2007 von der Schönstedtstraße nach Cottbus umziehen, wo das Finanzgericht des Landes Brandenburg bereits seinen Sitz hat. Dort sind 19 Richter und 20 Mitarbeiter tätig. Im Jahr 2003 gingen in Brandenburg 2.715 Verfahren und in Berlin etwa 5.240 Verfahren beim Finanzgericht ein.


Das Landesarbeitsgericht Berlin ist am Magdeburger Platz angesiedelt und wird dort auch bleiben. Zur Zeit sind dort 19 Richter und 30 sonstige Mitarbeiter beschäftigt. Im Landesarbeitsgericht Brandenburg in Potsdam sind derzeit 8 Richter und 17 Mitarbeiter beschäftigt. Im Jahr 2003 sind in Berlin 2.780 Verfahren und in Brandenburg etwa 900 Verfahren eingegangen. 

 

Quelle: Senatsverwaltung für Justiz Berlin

 

http://www.berlin.de/sen/justiz/presse/archiv/20040826.21995.html

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