Das Finanzgericht in Berlin wurde Ende 2006 geschlossen

Zum Nachteil der Berliner Bürger wurde das Berliner Finanzgericht nach Cottbus verlegt. Der Forderung von Cicero, das öffentliche Wohl soll das oberste Gesetz sein, stehen manche Berliner Politiker anscheinend verständnislos gegenüber.
 

 


 

Prof. Dr. Battis: "...das ist jetzt böse, aber das habe ich auch beim letzten Mal gesagt..."

 

Wortprotokoll Recht 15 / 41
15. Wahlperiode
Plenar- und Ausschussdienst
Wortprotokoll
Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten
Immunität und Geschäftsordnung
41. Sitzung
10. Juni 2004

 

Ausschnitt aus dem Wortprotokoll

"Prof. Dr. Battis (HU Berlin): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Senatorin! Es fällt mir sehr schwer, jetzt viel zu sagen. Deshalb werde ich es auch nicht tun. Wir hatten bei der letzten Anhörung in Brandenburg vor einer Woche vier Staatsrechtslehrer. Zwei davon sind heute da. Damals hatte ich gesagt: Zwei Staatsrechtslehrer – mindestens drei Meinungen. – Beim letzten Mal war es so, dass wir vier hatten und im Kern eine Meinung. Das kommt sehr selten vor. Graf Pestalozza hat zwar einige Punkte für nicht verfassungsoptimal erklärt, aber das wird er gleich selbst machen. Um es kurz und klar zu sagen – das ist jetzt böse, aber das habe ich auch beim letzten Mal gesagt –: Die Bürger von Pritzwalk und von Wittenberge fahren seit über zehn Jahren – wenn sie denn zum Finanzgericht fahren – nach Cottbus. Das ist ungefähr doppelt so weit wie von Berlin nach Cottbus. Bisher ist noch niemand in Deutschland auf die Idee gekommen, dass das verfassungswidrig sein könnte. Ausgerechnet wenn jetzt – entschuldigen Sie, bei allem Respekt – einige lieb gewordene Westberliner Besitzstände ins Rutschen kommen, dann wird die Verfassung herangezogen. Nicht alles, was in Westberlin war, ist verfassungsfest. Das ist ja nicht unbekannt."

Quelle:
Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten

 

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Prof. Dr. Battis scheint zu übersehen, dass Manfred Stolpe [IM „Sekretär“] 1 vom 1.November 1990 bis zum 26. Juni 2002  Ministerpräsident des Landes Brandenburg war und als Landtagsabgeordneter  zeitgleich den Wahlkreis Cottbus mit einem Direktmandat vertrat.
Schon damals wurde vermutet, dass Stolpe 1993 das  neu zu errichtende Finanzgericht des Landes Brandenburg als Wahlgeschenk  an seinen Wahlkreis Cottbus vergab und die negative Auswirkung auf das Gemeinwohlinteresse im Hinblick auf die Gesamtbevölkerung Brandenburgs billigend in Kauf nahm.

In 2004 wurde dann im parteipolitischen Gerangel im Zuge der Gerichtsfusion das Berliner Finanzgericht nach Cottbus verscherbelt.

Auch für den Personal- und Richterrat des Finanzgerichts Berlin erschien als wahrer Grund für den Umzug, dass Cottbus der Wahlkreis von Stolpe war.
 

Eine schlechte Position wurde somit nicht verbessert, sondern eine gute Position wurde einer schlechten Position angepasst.
 

Für den normalen Bürger ist klar zu erkennen, hier wurden im parteipolitischen Hickhack die Bürger von Berlin und Brandenburg gnadenlos gegeneinander ausgespielt,   Regionalentwicklungspolitik gegen staatlich garantierten Rechtsschutz, Gutsherrenmentalität gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Parteipolitik gegen Gemeinwohlinteresse.

Zurück bleiben die frustrierten Bürger, die ihren staatlich garantierten Rechtsschutz ausgehebelt und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ad absurdum geführt sehen.
KHP

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1) Hier handelt es sich um eine umstrittene Sichtweise der Dinge und nicht um eine feststehende Tatsache.