Prof. Dr. Battis: "...das ist jetzt böse, aber das habe ich auch beim letzten Mal gesagt..."
Wortprotokoll Recht 15 / 41
Ausschnitt aus dem Wortprotokoll
"Prof.
Dr. Battis (HU Berlin): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren
Abgeordnete! Frau Senatorin! Es fällt mir sehr schwer, jetzt viel zu
sagen. Deshalb werde ich es auch nicht tun. Wir hatten bei der letzten
Anhörung in Brandenburg vor einer Woche vier Staatsrechtslehrer. Zwei
davon sind heute da. Damals hatte ich gesagt: Zwei Staatsrechtslehrer –
mindestens drei Meinungen. – Beim letzten Mal war es so, dass wir vier
hatten und im Kern eine Meinung. Das kommt sehr selten vor. Graf
Pestalozza hat zwar einige Punkte für nicht verfassungsoptimal erklärt,
aber das wird er gleich selbst machen. Um es kurz und klar zu sagen – das
ist jetzt böse, aber das habe ich auch beim letzten Mal gesagt –: Die
Bürger von Pritzwalk und von Wittenberge fahren seit über zehn Jahren –
wenn sie denn zum Finanzgericht fahren – nach Cottbus. Das ist ungefähr
doppelt so weit wie von Berlin nach Cottbus. Bisher ist noch niemand in
Deutschland auf die Idee gekommen, dass das verfassungswidrig sein könnte.
Ausgerechnet wenn jetzt – entschuldigen Sie, bei allem Respekt – einige
lieb gewordene Westberliner Besitzstände ins Rutschen kommen, dann wird
die Verfassung herangezogen. Nicht alles, was in Westberlin war, ist
verfassungsfest. Das ist ja nicht unbekannt."
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Prof. Dr. Battis scheint zu übersehen, dass Manfred Stolpe [IM
„Sekretär“] 1 vom 1.November 1990 bis zum 26. Juni 2002
Ministerpräsident des Landes Brandenburg war und als Landtagsabgeordneter
zeitgleich den Wahlkreis Cottbus mit einem Direktmandat vertrat. In 2004 wurde dann im parteipolitischen Gerangel im Zuge der Gerichtsfusion das Berliner Finanzgericht nach Cottbus verscherbelt.
Auch für den
Personal- und Richterrat des Finanzgerichts Berlin
erschien als wahrer Grund für den Umzug,
dass Cottbus der Wahlkreis von Stolpe war.
Eine schlechte Position wurde somit
nicht verbessert, sondern eine gute Position wurde einer schlechten
Position angepasst. Für den normalen Bürger ist klar zu erkennen, hier wurden im parteipolitischen Hickhack die Bürger von Berlin und Brandenburg gnadenlos gegeneinander ausgespielt, Regionalentwicklungspolitik gegen staatlich garantierten Rechtsschutz, Gutsherrenmentalität gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Parteipolitik gegen Gemeinwohlinteresse.
Zurück bleiben die frustrierten
Bürger, die ihren staatlich garantierten Rechtsschutz
ausgehebelt und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ad absurdum geführt
sehen. -----------------------------------------------------
1) Hier handelt es sich um eine umstrittene Sichtweise der Dinge und nicht um eine feststehende Tatsache.
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