|
Das Finanzgericht in Berlin wurde
Ende 2006 geschlossen
Zum Nachteil der Berliner Bürger
wurde das Berliner Finanzgericht nach Cottbus verlegt. Der Forderung
von Cicero, das öffentliche Wohl soll das oberste Gesetz sein, stehen
manche Berliner Politiker anscheinend verständnislos gegenüber.
|
Diskussionsrunde zum
Thema Finanzgericht Berlin
Die Diskussionsrunde
fand am 29.04.2009 in den Räumen BdSt. Deutschland in der Französischen
Straße in Berlin-Mitte zum Thema Finanzgericht Berlin statt.
Die
Diskussionsteilnehmer werden in der Reihenfolge ihres Vortrages
vorgestellt.
-
Herr Kraus ist
Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes des Bundes der Steuerzahler
Berlin.
Herr Kraus stellte zur Diskussionseröffnung die Frage, wie sich die
Situation nach der Gerichtsfusion und speziell nach der Verlegung des
Berliner Finanzgerichtes nach Cottbus für die politisch
Verantwortlichen, als auch für die betroffenen Bürger darstellt und ob
der staatlich garantierte Rechtsschutz noch greift.
-
Herr Karl Heinz
Prehm als Mitglied des BdSt. Berlin, ehemaliger ehrenamtlicher Richter
am Finanzgericht Berlin und Initiator dieser Diskussionsrunde würdigte
das ehemalige Berliner Finanzgericht mit Sitz in Berlin als eine
Institution mit einer hervorragenden Infrastruktur und als ein Gericht,
dem von allen Seiten eine effektive und effiziente Arbeitsweise und
sparsamste Haushaltsführung bescheinigt wurde.
Auch wies er darauf hin, dass es sich bei dem Finanzgericht, wie
allgemein bekannt, um ein Obergericht, aber dennoch auch um ein
Eingangsgericht handelt, mit vielen Einzelrichter- und Senatssitzungen.
Auch wies Prehm nochmals auf die zentrale Lage und optimale
Erreichbarkeit des Berliner Finanzgerichts für alle Berliner hin.
Bei der Betrachtung der Gerichtsverlagerung spielen die
arbeitsmarktpolitischen und wirtschaftlichen negativen Auswirkungen für
Berlin durch den Verlust an Arbeitsplätzen, die am Finanzgericht Berlin
angesiedelt waren und der nun jährliche Ausgleichszahlungstransfer nach
Cottbus eine wichtige Rolle.
Betrachtet man all diese Auswirkungen, so gibt es keine logischen Gründe
für eine Verlegung des Finanzgerichts Berlin nach Cottbus, im Gegenteil,
es bringt für die betroffenen Berliner Bürger nur Nachteile.
Selbst zwei z.Zt. führende Berliner Politiker wie Wolf und Wowereit
haben bereits im Sommer 2007 erklärt, dass die Gerichtverlegung nach
Cottbus ein Fehler war.
-
Herr Hasso Lieber,
als Staatssekretär bei der Senatsverwaltung für Justiz, vertrat wie
erwartet die offizielle Position der Senatsverwaltung für Justiz.
Er sieht den staatlich garantierten Rechtsschutz für die Berliner
gewahrt.
Auch sprach er von einem Einspar- und Synergieeffekt.
Obwohl zwei Jahre nach der Gerichtsfusion vergangen sind, konnte er auf
Anfrage keine konkreten und nachprüfbaren Einsparungszahlen vorlegen.
Er sprach von neun eingesparten Richterstellen, diese Aussage wurde
jedoch von Prof. Bültmann angezweifelt.
Die Aussage, dass es nach der Standortverlagerung des Gerichtes wenige
Beschwerden aus der Bevölkerung gab, liegt in der Natur der Sache, denn
worüber soll sich ein betroffener Bürger beschweren, wenn den meisten
Betroffenen jedes Hintergrundwissen fehlt.
Die Kritik von Herrn Lieber, dass sich zu wenige Berliner als
ehrenamtliche Richter in Cottbus engagieren ist falsch und irreführend,
denn die meisten ehrenamtlichen Richter sind deshalb nicht nach Cottbus
gegangen, weil sie mit der politischen Entscheidung der
Gerichtsverlegung nach Cottbus nicht einverstanden waren und nur
Nachteile für die Berliner sahen.
-
Auch Herr Prof.
Lambrecht sieht als Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg den
staatlich garantierten Rechtsschutz für die Berliner gewahrt.
Einer Überlegung, eine Außenstelle mit bis zu acht Senaten in Berlin
einzurichten, steht er negativ gegenüber, hat diese Ablehnung aber auch
nicht konkretisiert. Den Hinweis, dass in anderen Flächenländern
Außensenate auch funktionieren ließ er unbeantwortet.
Hier kann natürlich der Eindruck entstehen, dass durch die Einrichtung
einer Außenstelle in Berlin das Tagesgeschäft in Cottbus gestört wird.
Herr Prof. Lambrecht versuchte vielmehr mit seiner enthusiastisch
geschilderten "Verhandlung per Videokonferenz" zu beeindrucken, aber es
ist allgemein bekannt, dass dieses Medium nur für eine sehr begrenzte
Anzahl von einfachen Fällen geeignet ist und keineswegs als Ersatz für
eine Senatssitzung angesehen werden kann.
-
Die beiden
ehemaligen Präsidenten des Berliner Finanzgerichtes, Herr Prof. Dr.
Bültmann und Herr Freitag haben sehr dezidiert dargelegt, dass ihrer
Meinung nach der staatlich garantierte Rechtsschutz nicht gewahrt ist
und dass die vom Parlament durchgeführte Verfassungsänderung höchst
bedenklich sei.
Es wurde nicht nur über die Nachteile für die Berliner Bevölkerung
gesprochen, sondern auch über die eingeschränkte Arbeitszeit für die aus
Berlin anreisenden Richter, die schon allein für die An- und
Abfahrtszeit 5-6 Stunden einplanen müssen, oft bleibt nur die
Möglichkeit einer Übernachtung vor Ort in einem Hotel oder einer
Privatunterkunft. Dies sind Erschwernisse, die sich negativ auf die
Kommunikation unter den Richterkollegen auswirken, dies alles wirkt sich
nicht gerade motivierend auf die Arbeit und auf die Rechtssprechung aus.
-
Dr. Fritz
Felgentreu, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und
rechtspolitischer Sprecher der SPD, war der Meinung, dass die Verlegung
des Berliner Finanzgerichtes nach Cottbus isoliert betrachtet schwer
nachvollziehbar sei, man müsse aber das Große und Ganze der gesamten
Gerichtsfusion sehen, da müsse man abwägen und dann blieben halt manche
Interessen der Berliner Bürger auf der Strecke.
Auch sehe er seitens des Berliner Senats kein Interesse, das
Brandenburger Justizministerium über die Einrichtung einer Außenstelle
des Finanzgerichtes in Berlin anzusprechen, das müsse von Brandenburg
aus gehen.
Eine ziemlich merkwürdige Einstellung eines Berliner Politikers, der
doch die Interessen der Berliner Bevölkerung zu vertreten hat.
-
Herr Dr. Behrendt,
rechtspolitischer Sprecher der Grünen Fraktion betrachtete die
Gesamtsituation mit Cottbus sehr kritisch und brachte zum Ausdruck, sich
mit der Materie weiter auseinandersetzen zu wollen, da es auch im
Interesse der "Grünen Politik" liege, auch die Rechtssprechung bürgernah
zu gestalten.
-
Herr Gram, Vors.
des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität
und Geschäftsordnung; Sprecher des Ausschusses für Verfassungsschutz und
Mitglied der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, äußerte sich
nach Anhörung aller vorgetragener Argumente über die Situation Cottbus
doch etwas überrascht und war von den Beiträgen von Herrn Prof. Bültmann
und Herrn Freitag doch recht beeindruckt.
Er regte an, dass sich sowohl seine, als auch die anderen Fraktionen mit
diesem Thema nochmals ausführlich auseinandersetzen sollten und dass das
Thema insgesamt auf den Prüfstand muss.
-
Herr Rechtsanwalt
und Dipl.-Pol. Sebastian Bartels war als freier Journalist in die
Diskussionsrunde eingebunden, er schreibt für eine bekannte Berliner
Zeitung. Auch brachte er zum Ausdruck, dass er noch einige Interviews zu
diesem Thema führen wird, denn trotz teilweiser heftiger Diskussionen
war die Zeit zu kurz, um alle Fragen auszudiskutieren.
Zusammenfassung
Die geführte
Diskussion zum Thema Finanzgericht Berlin wurde sehr kontrovers
diskutiert, ohne dass eine unangemessene Schärfe aufkam.
Die Diskussion, ob
der staatlich garantierte Rechtsschutz voll umfänglich gewahrt wird und
die Frage, ob die notwendige Verfassungsänderung in der Berliner
Verfassung im Zuge der Gerichtsfusion grundgesetzkonform ist, konnte nur
akademisch sein.
Hier bleibt eine
gerichtliche Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht oder vor dem
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin abzuwarten, diesbezüglich wurden
schon entsprechende Schritte durch einen Berliner Rechtsanwalt
eingeleitet.
In der Diskussion
wurde auch über die Möglichkeit gesprochen, dass eine Nachbesserung des
Staatsvertrages eine praktikable Lösung wäre, die Situation für alle
Beteiligten zu verbessern.
Dabei gehe man von
der Einrichtung einer Außenstelle des Finanzgerichtes in Berlin mit bis zu
neun Senaten aus.
Bei den Vertretern
der „CDU“ und „DIE GRÜNEN“ war eine positive Reaktion zu erkennen und man
sicherte zu, sich mit diesem Thema in der Fraktion neu zu beschäftigen.
Bei den beiden SPD-Vertreten kann man nur hoffen, dass nach einer gewissen
"Inkubationszeit" auch bei ihnen ein Umdenkprozess stattfinden wird, zumal
auch Wowereit Fehler in der Gerichtsfusion gerade mit Blick auf Cottbus
eingeräumt hat.
Die Diskussionsrunde
hat gezeigt, dass zum Thema Finanzgericht Berlin noch jede Menge
Diskussionsbedarf besteht.
Karl Heinz Prehm
Zurück zum Blog
Impressum
|