Das Finanzgericht in Berlin wurde Ende 2006 geschlossen

Zum Nachteil der Berliner Bürger wurde das Berliner Finanzgericht nach Cottbus verlegt. Der Forderung von Cicero, das öffentliche Wohl soll das oberste Gesetz sein, stehen manche Berliner Politiker anscheinend verständnislos gegenüber.
 



 

 

 

Diskussionsrunde zum Thema Finanzgericht Berlin

 

Die Diskussionsrunde fand am 29.04.2009 in den Räumen BdSt. Deutschland in der Französischen Straße in Berlin-Mitte zum Thema Finanzgericht Berlin statt.

Die Diskussionsteilnehmer werden in der Reihenfolge ihres Vortrages vorgestellt.  

 

  1. Herr Kraus ist Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes des Bundes der Steuerzahler Berlin.
    Herr Kraus stellte zur Diskussionseröffnung die Frage, wie sich die Situation nach der Gerichtsfusion und speziell nach der Verlegung des Berliner Finanzgerichtes nach Cottbus für die politisch Verantwortlichen, als auch für die betroffenen Bürger darstellt und ob der staatlich garantierte Rechtsschutz noch greift.
  2. Herr Karl Heinz Prehm als Mitglied des BdSt. Berlin, ehemaliger ehrenamtlicher Richter am Finanzgericht Berlin und Initiator dieser Diskussionsrunde würdigte das ehemalige Berliner Finanzgericht mit Sitz in Berlin als eine Institution mit einer hervorragenden Infrastruktur und als ein Gericht, dem von allen Seiten eine effektive und effiziente Arbeitsweise und sparsamste Haushaltsführung bescheinigt wurde.
    Auch wies er darauf hin, dass es sich bei dem Finanzgericht, wie allgemein bekannt, um ein Obergericht, aber dennoch auch um ein Eingangsgericht handelt, mit vielen Einzelrichter- und Senatssitzungen.
    Auch wies Prehm nochmals auf die zentrale Lage und optimale Erreichbarkeit des Berliner Finanzgerichts für alle Berliner hin.
    Bei der Betrachtung der Gerichtsverlagerung spielen die arbeitsmarktpolitischen und wirtschaftlichen negativen Auswirkungen für Berlin durch den Verlust an Arbeitsplätzen, die am Finanzgericht Berlin angesiedelt waren und der nun jährliche Ausgleichszahlungstransfer nach Cottbus eine wichtige Rolle.
    Betrachtet man all diese Auswirkungen, so gibt es keine logischen Gründe für eine Verlegung des Finanzgerichts Berlin nach Cottbus, im Gegenteil, es bringt für die betroffenen Berliner Bürger nur Nachteile.
    Selbst zwei z.Zt. führende Berliner Politiker wie Wolf und Wowereit haben bereits im Sommer 2007 erklärt, dass die Gerichtverlegung nach Cottbus ein Fehler war.
  3. Herr Hasso Lieber, als Staatssekretär bei der Senatsverwaltung für Justiz, vertrat wie erwartet die offizielle Position der Senatsverwaltung für Justiz.
    Er sieht den staatlich garantierten Rechtsschutz für die Berliner gewahrt.
    Auch sprach er von einem Einspar- und Synergieeffekt.
    Obwohl zwei Jahre nach der Gerichtsfusion vergangen sind, konnte er auf Anfrage keine konkreten und nachprüfbaren  Einsparungszahlen vorlegen.
    Er sprach von neun eingesparten Richterstellen, diese Aussage wurde jedoch von Prof. Bültmann angezweifelt.
    Die Aussage, dass es nach der Standortverlagerung des Gerichtes wenige Beschwerden aus der Bevölkerung gab, liegt in der Natur der Sache, denn worüber soll sich ein betroffener Bürger beschweren, wenn den meisten Betroffenen jedes Hintergrundwissen fehlt.
    Die Kritik von Herrn Lieber, dass sich zu wenige Berliner als ehrenamtliche Richter in Cottbus engagieren ist falsch und irreführend, denn die meisten ehrenamtlichen Richter sind deshalb nicht nach Cottbus gegangen, weil sie mit der politischen Entscheidung der Gerichtsverlegung nach Cottbus nicht einverstanden waren und nur Nachteile für die Berliner sahen.
  4. Auch Herr Prof. Lambrecht sieht als Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg den staatlich garantierten Rechtsschutz für die Berliner gewahrt.
    Einer Überlegung, eine Außenstelle mit bis zu acht Senaten in Berlin einzurichten, steht er negativ gegenüber, hat diese Ablehnung aber auch nicht konkretisiert.  Den Hinweis, dass in anderen Flächenländern Außensenate auch funktionieren ließ er unbeantwortet.
    Hier kann natürlich der Eindruck entstehen, dass durch die Einrichtung einer Außenstelle in Berlin das  Tagesgeschäft in Cottbus gestört wird.
    Herr Prof. Lambrecht versuchte vielmehr mit seiner enthusiastisch geschilderten "Verhandlung per Videokonferenz" zu beeindrucken, aber es ist allgemein bekannt, dass dieses Medium nur für eine sehr begrenzte Anzahl von einfachen Fällen geeignet ist und keineswegs als Ersatz für eine Senatssitzung angesehen werden kann.
  5. Die beiden ehemaligen Präsidenten des Berliner Finanzgerichtes, Herr Prof. Dr. Bültmann und Herr Freitag haben sehr dezidiert dargelegt, dass ihrer Meinung nach der staatlich garantierte Rechtsschutz nicht gewahrt ist und dass die vom Parlament durchgeführte Verfassungsänderung höchst bedenklich sei.
    Es wurde nicht nur über die Nachteile für die Berliner Bevölkerung gesprochen, sondern auch über die eingeschränkte Arbeitszeit für die aus Berlin anreisenden Richter, die schon allein für die An- und Abfahrtszeit 5-6 Stunden einplanen müssen, oft bleibt nur die Möglichkeit einer Übernachtung vor Ort in einem Hotel oder einer Privatunterkunft. Dies sind Erschwernisse, die sich negativ auf die Kommunikation unter den Richterkollegen auswirken, dies alles wirkt sich nicht gerade motivierend auf die Arbeit und auf die Rechtssprechung aus.
  6. Dr. Fritz Felgentreu, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der SPD, war der Meinung, dass die Verlegung des Berliner Finanzgerichtes nach Cottbus isoliert betrachtet schwer nachvollziehbar sei, man müsse aber das Große und Ganze der gesamten Gerichtsfusion sehen, da müsse man abwägen und dann blieben halt manche Interessen der Berliner Bürger auf der Strecke.
    Auch sehe er seitens des Berliner Senats kein Interesse, das Brandenburger Justizministerium über die Einrichtung einer Außenstelle des Finanzgerichtes in Berlin anzusprechen, das müsse von Brandenburg aus gehen.
    Eine ziemlich merkwürdige Einstellung eines Berliner Politikers, der doch die Interessen der Berliner Bevölkerung zu vertreten hat.
  7. Herr Dr. Behrendt, rechtspolitischer Sprecher der Grünen Fraktion betrachtete die Gesamtsituation mit Cottbus sehr kritisch und brachte zum Ausdruck, sich mit der Materie weiter auseinandersetzen zu wollen, da es auch im Interesse der "Grünen Politik" liege, auch die Rechtssprechung bürgernah zu gestalten.  
  8. Herr Gram, Vors. des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung; Sprecher des Ausschusses für Verfassungsschutz und Mitglied der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, äußerte sich nach Anhörung aller vorgetragener Argumente über die Situation Cottbus doch etwas überrascht und war von den Beiträgen von Herrn Prof. Bültmann und Herrn Freitag doch recht beeindruckt.
    Er regte an, dass sich sowohl seine, als auch die anderen Fraktionen mit diesem Thema nochmals ausführlich auseinandersetzen sollten und dass das Thema insgesamt auf den Prüfstand muss.
  9. Herr Rechtsanwalt und Dipl.-Pol. Sebastian Bartels war als freier Journalist in die Diskussionsrunde eingebunden, er schreibt für eine bekannte Berliner Zeitung. Auch brachte er zum Ausdruck, dass er noch einige Interviews zu diesem Thema führen wird, denn trotz teilweiser heftiger Diskussionen war die Zeit zu kurz, um alle Fragen auszudiskutieren.

 

  

Zusammenfassung

Die geführte Diskussion zum Thema Finanzgericht Berlin wurde sehr kontrovers diskutiert, ohne dass eine unangemessene Schärfe aufkam.
 

Die Diskussion, ob der staatlich garantierte Rechtsschutz voll umfänglich gewahrt wird und die Frage, ob die notwendige Verfassungsänderung in der Berliner Verfassung im Zuge der Gerichtsfusion grundgesetzkonform ist, konnte nur akademisch sein.

Hier bleibt eine gerichtliche Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht oder vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin abzuwarten, diesbezüglich wurden schon entsprechende Schritte durch einen Berliner Rechtsanwalt eingeleitet.
 

In der Diskussion wurde auch über die Möglichkeit gesprochen, dass eine Nachbesserung des Staatsvertrages eine praktikable Lösung wäre, die Situation für alle Beteiligten zu verbessern.

Dabei gehe man von der Einrichtung einer Außenstelle des Finanzgerichtes in Berlin mit bis zu neun Senaten aus.
 

Bei den Vertretern der „CDU“ und „DIE GRÜNEN“ war eine positive Reaktion zu erkennen und man sicherte zu, sich mit diesem Thema in der Fraktion neu zu beschäftigen. Bei den beiden SPD-Vertreten kann man nur hoffen, dass nach einer gewissen "Inkubationszeit" auch bei ihnen ein Umdenkprozess stattfinden wird, zumal auch Wowereit Fehler in der Gerichtsfusion gerade mit Blick auf Cottbus eingeräumt hat.

 

Die Diskussionsrunde hat gezeigt, dass zum Thema Finanzgericht Berlin noch jede Menge Diskussionsbedarf besteht.

 

 

Karl Heinz Prehm

 

 

 

 

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