Das Finanzgericht in Berlin wurde Ende 2006 geschlossen

Zum Nachteil der Berliner Bürger wurde das Berliner Finanzgericht nach Cottbus verlegt. Der Forderung von Cicero, das öffentliche Wohl soll das oberste Gesetz sein, stehen manche Berliner Politiker anscheinend verständnislos gegenüber.

 

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Finanzgericht Berlin

 

 

Nach der Schließung des Finanzgerichts in Berlin und der Fusion des Berliner Finanzgerichts mit dem Brandenburger Finanzgericht zum gemeinsamen Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus, verfügt durch das Berliner Parlament, fühlen sich viele Bürger von Berlin ihres staatlich garantierten Rechtsschutzes beraubt.

Das Gemeinwohlinteresse und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist in dieser Entscheidung nicht mehr erkennbar.
Viele Bürger Berlins sind im höchsten Masse verärgert und das Vertrauen ist zu einigen Berlinern Politikern zerstört.

Der staatlich garantierten Rechtsschutz muss für die Berliner Bürger wieder greifen, deshalb kann das Ziel nur lauten:

Das Berliner Finanzgericht muss zurück nach Berlin!
Das Berliner Finanzgericht muss in Berlin an zentraler Stelle wieder angesiedelt werden!

Festzustellen bleibt, eine höchstrichterliche Entscheidung, ob der Staatsvertrag zur Bildung gemeinsamer Obergerichte bzw. Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus mit den Regeln des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Berlin vereinbar sind, ist noch nicht erstritten worden.

Ein Berliner Rechtsanwalt hat die Unzuständigkeit des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus gerügt.

Weitere Informationen finden Sie im Blog zum Thema: "Finanzgericht in Berlin geschlossen"

Interessierte nehmen bitte Kontakt auf über: berliner.fg@googlemail.com

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